Durch Umzug, Wechsel des Arbeitsplatzes oder den Beginn einer Ausbildung wechseln Helfer*innen, die bereits über Qualifikationen aus anderen Organisationen (Feuerwehr, Rettungsdienst, Bundeswehr, Polizei, Hilfsorganisationen, etc.) verfügen, in andere Rotkreuzgemeinschaften.
Um diese Qualifikationen in den Rotkreuzgemeinschaften anerkennen zu können, bedarf es einer sachlichen Prüfung, ob diese den DRK-Ausbildungen entsprechen. Unser Interesse ist es, dass bisherige (außerverbandliche) Qualifikationen, so weit wie möglich, falls notwendig mit niedrigschwelligen Auflagen, anerkannt werden. Hierdurch sollen Strukturen in gewissen Maßen durchlässiger, ein Quereinstieg gefördert und Helfer*innen motiviert werden.
Die neuen Verfahrensregeln sind hier zu finden:
Als Anlage gehört die bundeseinheitliche Anerkennungsmatrix dazu.
Es gibt ein Muster für eine Anerkennungsbescheinigung als anpassungsfähige Word-Datei. Bitte erfragen Sie diese Bescheinigung unter folgender E-Mail-Adresse: Kontaktformular
Eine Liste mit häufig gestellten Fragen, die wir ständig ergänzen werden, finden Sie hier.